1.) Name und Anschrift:

Biogasanlage („BGA“) I.O. Energie GmbH&Co KG

Geschäftsführer: A. Hebrock, H. Kemper, F. Meier zu Ohrsen und M. Frhr. v. Eckardstein

 

Betriebsstätte: Iggenhausen 1, 32791 Lage- Pottenhausen

 

Tel. Verantwortlicher:

Technischer Betriebsleiter F. Meier zu Ohrsen Tel.: 05232-7076201 oder im Notfall +49 171 2286145

 

2.) Die BGA unterliegt der 12. BImSchV und ist nach § 7 Abs. 1 bei der zuständigen Behörde (BezReg Detmold) angemeldet und registriert.

 

 3.) Zweck und Betrieb der Anlage:

 

Die Anlage dient der Erzeugung regenerativer Energie (Biogas bzw. veredelt daraus Elektroenergie und Wärme) aus landwirtschaftlichen Produkten und Abfällen (Abfälle nur in Form von Mist aus Tierhaltungen) = sog. Nachwachsende Rohstoffe Nawaro.

Weiterer unternehmerischer Zweck ist die Produktion eines hochwertigen mineralisch-organischen Düngers („Gärprodukt“) zum Einsatz in der Landwirtschaft.

Die festen bio-organischen Rohstoffe werden vorrangig in der Siloanlage der BGA eingelagert und zur Verarbeitung bereitgehalten.

Die Rohstoffe werden dem Fermenter zugeführt und dort durch einen anaeroben mikrobiologischen Prozess zu Biogas und Dünger umgesetzt.

Das Biogas wird in den 3 Gasspeichern der Anlage (Doppelmembranfoliendächer auf Nachgärer und den Lagerbehältern für das Gärprodukt) gepuffert und dann den angeschlossenen motorischen Blockheizkraftwerken (BHKW an der BGA und an externem Standorten) als Brennstoff zugeführt.

Die Elektroenergie wird in das öffentliche Netz eingespeist, die Wärme wird an den BHKW-Standorten als Nutzwärme (Heizung, Prozesswärme usw.) eingesetzt.

 

Das ebenfalls entstehende Gärprodukt wird nach Zwischenlagerung in zwei Betonbehältern bei Bedarf mit Tankfahrzeugen abgefahren und als Dünger eingesetzt.

  4.) Stoffe nach Anhang I, 12.BimschV

a.) relevant:

Biogas:

als „hochentzündliches Gas“ nach Nr. 1.2.2. Anhang 1 der 12.BimschV.

  • Mengenschwelle: §1 Abs.1 Satz 1: 10.000 kg à wird überschritten bei leeren Gärproduktlagern und vollen Gasspeichern
  • Mengenschwelle: §1 Abs.1 Satz 2: 50.000 kg à wird nicht überschritten

à maximales Inventar in der Anlage: bis 18.000 kg

è somit Anlage mit Grundpflichten nach 12. BImSchV

Zu betrachtender Bereich mit Gefahren durch hochentzündliches Gas Biogas: 200 m Radius um die relevanten BGA-Behälter

 

Stoffdaten Biogas:

Methangehalt:  45 – 60 Vol-%

Kohlendioxid: 40 – 55 Vol-%

Wasserdampf: bis 10 %

Sauerstoff: 0 – 1 Vol-%

Wasserstoff: < 1 Vol-%

Ammoniak: 0.01 – 2,5 mg/cbm

Schwefelwasserstoff: 0 – 500 ppm

 

Sicherheitstechnische Kennzahlen:

Zündtemperatur Methan: ca. 600°C

Zündtemperatur Schwefelwasserstoff: ca. 270°C

Flammpunkt Methan: ca. - 188°C

Zündbereich Methan:  4,4 bis 16,5 Vol-%

Zündbereich Schwefelwasserstoff:  4,3 bis 45,5 Vol-% in Luft

 

Methan ist ein brennbares Gas.

Kohlendioxid ist ein erstickendes Gas.

Schwefelwasserstoff wirkt giftig.

 

Austretendes Gas wird durch die Lage der Abblaseöffnungen und Verwehungen / Verdünnung schnell und in unmittelbarer Umgebung der Anlage auf unbedenkliche / ungefährliche Konzentrationen verdünnt.

 

b.) nicht relevant: Schwefelwasserstoff:

(à hier nicht relevant wegen Unterschreitung der Mengenschwelle der 12. BImSchV)

Maximales Inventar Schwefelwasserstoff im Gassystem bei 500 ppm H2S (0,05%)  in max. 14.500 cbm Biogas:

ca. 7,2 cbm = ca. 11 kg H2S.

 

Produktion bei 500 ppm und 400 m³ Biogas/h:  ca. 0,2 cbm/h = ca. 0,3 kg/h

Mengenschwelle 100 kg für einen relevanten Sicherheitsbereich / Einwirkbereich wg. H²S (900 m Radius für H2S) wird nicht erreicht.

 

Gefahrenhinweise:  

H220 Entzündbares Gas Kat.1

H330 Akute Toxizität inhalativ, Kat.2

 

 

5.) Information / Warnung der Bevölkerung im Störfall:

Da innerhalb der relevanten Einflussbereiche / des relevanten Bereiches von 200 m Radius um die BGA keine Wohnbebauung oder Orte mit Aufenthalt von betriebsfremden Personen in größerer Anzahl (Supermärkte, Freizeitanlagen o.ä.) liegen wird von der Aufstellung eines Informationsplans für die Bevölkerung abgesehen.

 

Innerhalb des relevanten 200-m-Radius wegen „hochentzündliches Biogas“ halten sich nur betriebseigenes Personal oder eingewiesene Personen (z.B. Fremdfirmen-Mitarbeiter) auf. Diese sind über potentielle Gefahren informiert. Durch das in Betriebszeiten stets anwesende BGA-Personal werden notwendige Evakuierungs- und Rettungsvorgänge durchgeführt.

Für die BGA bestehen diverse Betriebsanweisungen für das Verhalten im Gefahrenfall. Nach Eintreffen von Hilfsdiensten (Feuerwehr) übernehmen diese Fachleute die notwendigen Rettungs-, Schutz- und Evakuierungsmaßnahmen. Eine evt. notwendige Benachrichtigung der Bevölkerung erfolgt dann über die Informations-Systeme des Kreises Lippe / die Leitstelle Lippe.

 

Die hier vorliegende Information wird auch im Zufahrtsbereich der Anlage ausgehängt.

 

 

6.) Letzte Vorort-Besichtigung : 13.04.2021

Informationen zur Überwachung durch die Aufsichtsbehörde kann eingeholt werden bei:

Bezirksregierung Detmold

Dezernat 53- Immissionsschutz

Leopoldstraße 15

32756 Detmold

05231-71-0 (-5386)

www.brdt.nrw.de

 

7.) weitere Informationen unter Berücksichtigung des Artikel 4 der Richtlinie 2003/4/EG können eingeholt werden bei:

 

Bezirksregierung Detmold

Dezernat 53- Immissionsschutz

Leopoldstraße 15

32756 Detmold

05231-71-0 (-5386)

www.brdt.nrw.de

 

Zuständiger Ansprechpartner im Betrieb ist Herr Frank Meier zu Ohrsen. (Tel. s.o.)